Allgemeine Informationen
Sie möchten kontrollieren, wie viel Zeit ihr Kind im Internet verbringt? Sie möchten sicherstellen, dass Ihr Kind keine pornographischen Webseiten aufrufen kann?
Sie möchten Ihr Kind vor anderen Risiken schützen, die mit der Internetnutzung einhergehen können, zum Beispiel Glücksspiele, Angebote, die Drogen oder Selbstverletzung propagieren, rassistische Inhalte oder Gewalt und Kriminalität?
Die Installation eines Jugendschutzprogramms auf dem Computer, Mobiltelefon oder dem Tablet-PC Ihres Kindes kann Sie dabei unterstützen.
Was sind Jugendschutzprogramme?
Eltern sollten die Möglichkeiten und die Gefährdungen durch das Internet kennen und diese mit ihren Kindern besprechen. Das persönliche Gespräch ist das wichtigste Mittel, um Kinder zu schützen - sprechen Sie mit ihnen über ihr Onlineverhalten und ihre Vorlieben und informieren sie ihre Kinder über die Möglichkeiten, sich selbst zu schützen.
Ergänzend können Softwareprodukte zum Schutz von Kindern und Jugendlichen eingesetzt werden – zum Beispiel, um die Konfrontation mit Pornographie, Gewaltdarstellungen, Selbstverletzung, Aufforderung zu ungeeigneten Handlungen, Sexting (Nachrichten mit sexuellen Inhalten), Cyberbullying, Pädophilie und anderen ungeeigneten Inhalten zu verhindern. Derartige Produkte werden als Jugendschutzprogramme bezeichnet.
Jugendschutzprogramme können auf drei verschiedene Arten angewandt werden:
- Installation auf dem Computer oder Download einer App auf einem mobilen Endgerät (Smartphone oder Tablet-PC)
- Buchung eines Online-Filterdienstes bei dem genutzten Internet-Zugangs-Anbieter
- Kombination beider technischen Möglichkeiten
Mit Hilfe diese Jugendschutzprodukte kann man:
- Die den Webfilter anpassen: Erlaubt Kindern/Jugendlichen, die Inhalte zu sehen, die bei der Konfiguration des Jugendschutzprogramms an Hand spezifischer Kriterien definiert wurden. Eltern können das Blockieren bzw. Zulassen von Inhalten steuern, indem sie ein Themengebiet, eine Liste mit URLs oder einige spezifische Schlüsselworte festlegen.
- Blockieren von Nutzungsarten: Ermöglicht das Blockieren der Nutzung eines Protokolls oder einer Anwendung; die Frage der Angemessenheit des Inhalts bleibt dabei unbeachtet (z.B. könnte das Jugendschutzprogramm die Nutzung von Videostreams über den Media Player verhindern).
- Überwachung der Nutzung einer Anwendung oder eines Protokolls und der aufgerufenen Webinhalte: Erzeugt Berichte darüber, ob und/oder wann und/oder für wie lange welche Webseiten aufgerufen wurden und ob eine bestimmte Anwendung oder ein Protokoll gestartet wurde.
Jugenschutzprogramme sollen immer als unterstüztendes Mittel bei der Medienerziehung gesehen werden, nicht aber als alleinige Lösung. Diese Empfehlung basiert auch auf Ergebnissen des Youth Protection Roundtable, der federführend von der Stiftung Digitale Chancen in der Zeit von 2006 bis 2009 koordiniert wurde.